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Prozess: 940 Mal schwarzgefahren: Obdachlose Frau vor Gericht

Was soll man mit einer Frau machen, die offenbar in Zügen Unterschlupf gesucht und kein Ziel hatte? Irene D. fuhr pausenlos durch Deutschland und wurde dabei 940 Mal ohne Fahrschein erwischt.

Die Reise ging von Berlin nach Hannover, von Stuttgart nach Frankfurt/Main, von Köln nach Freiburg und wieder zurück nach Berlin und von dort gleich wieder nach Hamburg oder Leipzig. Irene D. saß pausenlos in Zügen, bezahlte aber nicht. 940 Mal wurde sie Ermittlungen zufolge zwischen Juli 2008 und April 2010 in Zügen der Deutschen Bahn ohne Fahrausweis erwischt. Einen Schaden von insgesamt 62.357 Euro soll sie verursacht haben. Die Kosten-Spirale um die mittellose Schwarzfahrerin Irene D. aber drehte sich vor dem Amtsgericht weiter.

Still saß die 37-Jährige Frau am Montag auf der Anklagebank. Immer wieder habe sie "die Beförderung durch ein Verkehrsmittel in der Absicht erschlichen, das Entgelt nicht zu entrichten", hieß es in der Anklage. Irene D. hatte in den letzten Monaten viel Zeit, über ihre Fahrten nachzudenken: Seit 20. September befand sich die obdachlose Frau in Untersuchungshaft. Reden aber mochte sie nicht. Sie zupfte an ihren Haaren und erklärte: "Ich möchte hier schweigen."

Was soll man mit einer Frau machen, die in Zügen Unterschlupft gesucht und kein Ziel hatte? 940 Anklagepunkte sind nicht zu bewältigen, waren sich Richterin, Anklagevertreter und Verteidiger einig. Fast 900 wurden "in Hinblick auf die zur erwartende Verurteilung in den übrigen Fällen" vorläufig eingestellt. Irene D. reagierte auf diese Entscheidung nicht weiter. Das Verfahren schien ihr egal zu sein. Sie war zuletzt mit zwei Plastiktüten und einem schwarzen Hund unterwegs. In ein Heim wollte sie nach schlechten Erfahrungen nicht, aufgrund psychischer Probleme war die Frau ohne Beruf nicht in der Lage, sich Hilfe zu holen. Sie übernachtete in der Bahn. Bis zu vier Mal am Tag erwischte man sie.

Die Justiz ließ Zeugen antreten. 44 Zugbegleiter aus ganz Deutschland waren angereist. Auch finanziell ein teures Beweis-Programm, das bei Verurteilung von der Angeklagten zu tragen ist. Kaum einer der Zugbegleiter konnte sich an Irene D. erinnern. "Kein Theater, dann vergisst man einen Fahrgast ohne Fahrkarte schnell", meinte eine 43-jährige Zeugin. Irene D. zeigte statt eines Tickets den Personalausweis und entschuldigte sich: "EC-Karte vergessen." Sie bekam eine "Fahrpreisnacherhebung" und stieg um.

Am Ende führten 36 Fälle zum Schuldspruch. Irene D. sei vermindert schuldfähig gewesen und habe in einer Notlage gehandelt, hieß im Urteil. Acht Monate Haft auf Bewährung ergingen. Und ein Bewährungshelfer soll ihr künftig helfen, ihr Leben zu organisieren.

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